Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Rogrotech Reinigungssysteme GmbH,
Bielstrasse 21a 3053 Münchenbuchsee
Stand: 2 vom 19.02.2017

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Rogrotech GmbH mit deren Kunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden grundsätzlich nicht anerkannt.

1. Angebot, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist der Besteller 21 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Ein Auftrag ist angenommen, wenn er von uns schriftlich und/oder per Fax bzw. E-Mail bestätigt wird oder wir geliefert haben.

Alle in Prospekten, Katalogen, auf Homepageseiten und in sonstigen Dokumenten enthaltenen Angaben, Maße, Werte, Einsatzbedingungen und sonstigen Inhalte sind theoretische Näherungswerte und nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich und auch nur soweit, wie wir diese nach den vorhandenen Unterlagen ermitteln konnten. Prospekte gelten grundsätzlich in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Unsere serienmäßig hergestellten Produkte werden nach Prospekten bzw. Ausstellungsstücken verkauft. Dabei sind handelsübliche geringfügige Farb- und/oder Formabweichungen vertragsgerecht.

Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen bleiben immer vorbehalten, sofern die Funktionalität des Produktes unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kunden erhalten bleibt.
Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung Dokumente, Muster und/oder sonstige Informationen übermittelt bzw. weitergegeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte stehen der Firma Rogrotech zu.
Unsere Kunden sichern zu, die genannten Gegenstände und Informationen strengstens vertraulich zu behandeln, ohne schriftliche Zustimmung der Firma Rogrotech weder zu kopieren noch nachzubilden, weiterzugeben oder zu verbreiten, weder nachzubauen oder auf sonstige Weise Dritten zugänglich zu machen und/oder Dritte davon in sonstiger Weise in Kenntnis zu setzen. Jegliche Nutzung der geschützten Dokumente, Gegenstände und sonstigen Informationen ohne vertragliche Grundlage und ohne Zustimmung der Firma Rogrotech ist ebenfalls untersagt. Sämtliche von Rogrotech übermittelten Muster, Zeichnungen und sonstigen Dokumente, deren Übereignung nicht zum Vertragszweck gehört, bleiben auch physisch im Eigentum der Firma Rogrotech.

2.Lieferzeit
Lieferfristen beginnen mit Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung der Ausführungseinzelheiten und aller Voraussetzungen, die der Kunde zu erfüllen hat. Der Liefertermin ist mit Verlassen des Werks von Rogrotech eingehalten. Rogrotech gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes von Rogrotech oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei Rogrotech noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. Rogrotech wird in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat Rogrotech zur Erfüllung des Kaufvertrages mit ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht Rogrotech nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat Rogrotech den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen.

3. Leistungsvorbehalt
Rogrotech kann die Lieferung verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Kunden wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Kunde vorleistet oder angemessene Sicherheiten stellt. Dies gilt auch für Forderungen aus anderen Geschäftsvorfällen mit dem Kunden. Rogrotech ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der Sicherheiten Stellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Kunde die bereits bei Vertragsabschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen arglistig oder fahrlässig verschwiegen hat.
Ferner ist in den genannten Fällen Rogrotech berechtigt, alle Forderungen aus sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden fällig zu stellen.

4.Versand
Die Gefahr geht mit Auslieferung des Vertragsproduktes an einen Spediteur oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Transportversicherung gegen Schäden aller Art wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandart bestimmt Rogrotech.
Rogrotech ist immer zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
Bei Lieferung ins Ausland gehen auch bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung grundsätzlich alle anfallenden Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Transportkosten ab Grenze, Gebühren für Porti-Papiere, die Einfuhrumsatzsteuer usw., zu Lasten des Kunden.

5.Genehmigungsverfahren und Architektenleistung
Der Kunde ist verantwortlich für das gesamte Genehmigungsverfahren einschließlich des Erstellens und der Eingabe aller erforderlichen Pläne für die gesamte Montageumgebung, für alle Maurer-, Beton- und Kanalisierungsarbeiten sowie sämtliche Arbeiten unterhalb der Oberkante Fußboden, für alle Architektenleistungen, insbesondere der Prüfung der statischen Berechnung des Stahlbaus sowie das Erstellen des Bewährungsplanes der Bodenplatte. Der Kunde hat grundsätzlich für die gefahrlose An- und Abfahrt auf festem mit Gabelstapler bzw. schwerem Lkw befahrbarem Untergrund zu sorgen. Sämtliche Montagearbeiten können grundsätzlich erst nach Fertigstellung der Maurer- und Betonarbeiten sowie der Bereitstellung der Abwasser- und Energieanschlüsse einschließlich der Fußbodenheizung nach den behördlichen Vorschriften beginnen.

Der Kunde hat auf seine Kosten die erforderliche Elektrizität und Wasser mit den entsprechenden Anschlüssen zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat rechtzeitig sämtliche Medienanschlüsse (Wasser, Abwasser, Elektrizität, It, Gas, Öl) bereitzustellen.
Bei Verletzung einer Verpflichtung dieser Klausel treten sämtliche Termins Vereinbarungen außer Kraft. Sofern Rogrotech dadurch Mehrkosten entstehen, haftet der Kunde.

6.Eigentumsvorbehalt und Vertragsrücktritt
Alle Lieferungen der Firma Rogrotech erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die jeweils gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gelieferten Waren und Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen Eigentum der Firma Rogrotech. Erlischt das Eigentum von Rogrotech durch Verbindung, Vermischung, Einbau oder sonstige gesetzliche Vorschriften, geht das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache nach dem Rechnungswert wertanteilmäßig auf Rogrotech über. Rogrotech verpflichtet sich, auf entsprechenden Antrag des Kunden alle Sicherheiten insoweit herauszugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma Rogrotech. Im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen tritt der Kunde seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an Rogrotech sicherungshalber ab. Bis auf den jederzeit möglichen Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Firma Rogrotech besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.

Der Kunde trägt alle Kosten einer notwendigen Rückholung der Ware, dies gilt auch für die evtl. erneute Anlieferung.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in CHF zzgl. der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk und ohne jegliche Nebenleistungen, insbesondere ohne Transport, Versicherung, Verpackung, Porto, Gebühren, Montage, Inbetriebsetzung und sonstige Aufwendungen im Rahmen der Anwendung beim Kunden, insbesondere Mehraufwand durch Erfüllung behördlicher Auflagen am Ort der Montage sowie die Erstellung von vorgeschriebenen Baugenehmigungsunterlagen. Ist nichts anderes vereinbart, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von Rogrotech.

Unsere Dienstleistungen bei Inbetriebnahme, Wartungen, Installationen und sonstigen Anwendungsunterstützungen werden grundsätzlich nach Regie und Materialaufwand abgerechnet, wobei sich die Regiestundensätze nach unserer jeweils gültigen Preisliste ergeben.

8.Zahlungen/Gutschriften
Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig.
Der Kunde hat im Falle eines Mangels der Kaufsache oder der Montage ein Kaufpreiszurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.
Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins 1,5 % pro Monat über dem Basiszinssatz. Im Verzugsfall sind alle gewählten Rabatte und sonstigen Nachlässe hinfällig.
Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder anerkannt oder tituliert sind.

Gutschriften werden im Kundenkonto gutgeschrieben und sind nicht auszahlungsfähig. Der Gutschriftsbetrag kann ausschliesslich mit zukünftigen Lieferungen verrechnet werden.

9. Gewährleistung
Rogrotech gewährleistet die Mangelfreiheit ihrer Produkte entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, gerechnet ab Übergabe. Ist der Kunde Verbraucher so gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die kurze Verjährungsfrist, d.h. ein Jahr bzw. zwei Jahre, wenn der Kunde Verbraucher ist, gilt auch für Anlagenteile von Rogrotech, die auf Grundstücken eingebaut werden, jedoch nicht endgültig mit dem Grundstück verbunden sind, sondern sich vom Grundstück lösen lassen, ohne dass eine Zerstörung des Anlagenteiles eintritt.

Ist der Kunde Unternehmer, hat er Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.
Ein Weiterbetrieb des Gerätes trotz festgestellter Mängel erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Wegen einer Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten von Rogrotech-Produkten übernimmt Rogrotech keine Gewährleistung für die tatsächlichen Verwendungsmöglichkeiten und konkreten Einsatzbedingungen beim Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde und uns die konkreten Einsatzbedingungen vor Ort in korrekter Weise vom Kunden schriftlich geschildert wurden.
Ist der Kunde Unternehmer, werden die Gewährleistungsansprüche nach Wahl von Rogrotech auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern Rogrotech fahrlässig gehandelt hat. Rogrotech haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Rogrotech nicht für entgangene Gewinn- oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhaltens beruht. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Ware. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel nachvollziehbar und unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt.

10. Wegfall der Gewährleistung
Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte der Firma Rogrotech nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und/oder bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen verwendet und/oder keine Rogrotech–Ersatzteile eingesetzt werden; ferner bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen und bei nicht ausreichender oder unsachgemäßer Reinigung der Produkte bzw. Geräte sowie bei Verwendung von nicht ausdrücklich durch die Firma Rogrotech schriftlich freigegebener Betriebsstoffe, Reinigungs- und Pflegemitteln.

In allen Fällen, in denen der Kunden eine unberechtigte Gewährleistungsrüge erhebt und der Firma Rogrotech durch die Prüfung Kosten entstehen, haftet der Kunde für diese Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat. Werden Internetzugänge welche für Soft-Ware Up-Tates, die zur einer Besseren Betriebssicherheit der jeweiligen Geräte benötigt werden verweigert, verfällt die Gewährleistung

11. Haftung
Rogrotech haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden aus vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtverletzung haftet Rogrotech nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche oder Kardinalspflichten verletzt sind. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalspflichten haftet Rogrotech auch bei leichter Fahrlässigkeit, aber nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Diese Haftung wird auf die bei Rogrotech durch deren Haftpflichtversicherung abgedeckten Ansprüche beschränkt. Rogrotech haftet nicht für Auskünfte oder Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Auskünfte und Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages sind grundsätzlich nicht wesentliche Vertragspflichten, für die die Haftung auf grobes Verschulden und für vorhersehbare Schäden beschränkt wird.
Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz

12. Informationen des Kunden
Der Kunde haftet für seine Angaben und sonstigen Informationen zur Planung und Produktion sowie für die Tauglichkeit der Montageumgebung. Alle durch falsche Angaben oder eine ungeeignete Montageumgebung eintretenden Zusatzkosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und für die rechtzeitige Zurverfügungstellung aller notwendigen Informationen; insbesondere haftet der Kunde für alle Zusatzkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.

13. Vertragsrücktritt
Nimmt der Kunde ein ordnungsgemäß bestelltes Produkt bzw. Anlage nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen werde, kann Rogrotech ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Im Falle eines vom Kunden veranlassten Vertragsrücktritts der Firma Rogrotech, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder des Falles Ziffer 3. oder einer sonstigen vom Kunden veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat Rogrotech Anspruch auf Schadensersatz und auf Ausgleich für Aufwendungen. 

Rogrotech hat Anspruch auf pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Nettoauftragsvolumens. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z.B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält Rogrotech Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 145,00 Sfr und die Fahrtkostenpauschale 1,80 CHF pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Kunde Kosten zu tragen hat.
Es ist sowohl Rogrotech unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Kunden möglich, einen geringeren Schaden von Rogrotech darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.

14. Datenschutz
Der Kunde ist einverstanden, dass in den Kaufvertrag aufgenommene persönliche Daten nur der internen Be-/Verarbeitung bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben werden. Er ist damit einverstanden, dass wir diese für Newsletter verwenden.
Rogrotech ist berechtigt, über den Kunden eine Kreditauskunft Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle einzuholen. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizerischen Recht.  Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Münchenbuchsee
Wenn der Kunde keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Wahl von Rogrotech der Hauptsitz der Firma Rogrotech oder der des Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.